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Der EuGH in H.C. Chavez-Vilchez : Abgeleitetes Aufenthaltsrecht aus der Unionsbürgerschaft und die Bedeutung des Kindeswohls

Der EuGH hat durch seine Entscheidung vom 10. Mai 2017 in der Rechtssache H.C. Chavez-Vilchez u.a. erneut bekräftigt, dass Drittstaatsangehörige ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV (Unionsbürgerschaft) haben. Dabei konkretisierte der Gerichtshof die Kriterien für die Beurteilung der Frage, wann davon auszugehen ist, dass eine minderjährige Unionsbügerin gezwungen sei, das Unionsgebiet zu verlassen. Bei der Feststellung der Voraussetzungen sind sämtliche Umstände des Einzelfalles im Interesse des Kindeswohls zu berücksichtigen.

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