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Der verpflichtete Staatsbürger und sein Gewahrsam

Während die Bundesregierung nach dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz noch über eine Ausweitung der Abschiebehaft für ausgewiesene, ausländische Gefährder diskutiert, fordert der Kölner Strafrechtler Professor Michael Kubiciel in einem Beitrag für die LTO bereits die generelle Einführung eines polizeilichen Präventivgewahrsams zur Terrorabwehr. Der Autor hält dies mit einer Neufassung von § 20p BKA-Gesetz für „rechtstechnisch durchaus möglich“, und meint, auf diese Weise „die Möglichkeiten des polizeilichen Unterbindungsgewahrsams an die Realitäten terroristischer Bedrohungen anzupassen.“ Bemerkenswert an Kubiciels Beitrag ist nicht allein die naive Leichtfüßigkeit, mit der er lässig ein Instrument durchwinken will, das während des deutschen Faschismus „Schutzhaft“ oder „polizeiliche Vorbeugungshaft“ hieß und das in einem modernen Rechtsstaat kaum einen Platz haben kann. Bemerkenswert sind auch die zwei Argumente, die der Autor auf seinem kurzen dogmatischen Weg zum allgemeinen Präventivgewahrsam für inländische „Gefährder“ bemüht. Diese sollen nachfolgend genauer betrachtet werden.

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