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Alles Ehe, oder was?

Mit einer Gewissensentscheidung im Hau-Ruck-Verfahren hat der Bundestag die Zauberformel von der „Ehe für alle“ als Gesetz beschlossen. Verfassungsrechtliche Bedenken blieben dabei genauso auf der Strecke wie eine ernsthafte Auseinandersetzung, ob die Rechtswirkungen der Ehe – beispielsweise zur Elternschaft – auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften in jeder Hinsicht passen. Anstelle von Parteitaktik wäre es an der Zeit, sich der Sternstunden des Parlamentarismus und der gründlichen deutschen Kodifikationstradition zu erinnern.

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