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Die Rückkehr der Studiengebühren : Verfassungs- und Völkerrechtmäßigkeit der „Ausländermaut“

Kaum gehören allgemeine Studienabgaben nach einem kurzen Intermezzo flächendeckend wieder der Vergangenheit an, ist die Beteiligung der Studierenden an den Kosten des Studiums erneut Stein des Anstoßes. Diesmal geht es um selektive Abgaben für Ausländer. Den Auftakt im großen Stil macht Baden-Württemberg, wo ab dem Wintersemester 2017/18 eine „Gebühr“ in Höhe von 1.500 EUR pro Semester erhoben wird, um Einnahmen zu generieren. Nach dem frisch unterzeichneten Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP wird Nordrhein-Westfalen folgen.

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