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Der Staat als Medienunternehmer : Marschieren die „Rekruten“ auf juristischen Abwegen?

Im Netz waren „Die Rekruten“ ein viraler Hit, nun sollen sie auch im Fernsehen für gute Quoten sorgen: Die Bundeswehr hat ihre zu Werbezwecken produzierte YouTube-Serie an RTL II weiterlizenziert. Das wirft die Frage auf, ob und inwieweit sich der Staat überhaupt als Anbieter von TV-Content betätigen darf.

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