Blog-EintragCC BY-NC-ND 4.0Mi., 15. März. 2017Veröffentlicht
Haft nach Guantanamo-Prinzipien : Zur Novelle des bayerischen Polizeirechts
Der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Polizeirechts enthält grundlegende Änderungen des Rechts der Präventivhaft. Ein Betroffener könnte künftig schon im Falle von – als Kategorie bereits für sich rechtlich fragwürdiger – „drohender Gefahr“ in Gewahrsam genommen werden. Zudem würde die zeitliche Obergrenze für die Haft aus dem Gesetz gestrichen. In Bayern würde damit das Guantanamo-Szenario eintreten: unbeschränktes Einsperren potentiell gefährlicher Personen.
Vorschau
Zitieren
Zitierform:
Zitierform konnte nicht geladen werden.
Zugriffsstatistik

Gesamt:
12 Monate:
Volltextzugriffe:
Metadatenansicht:
Volltextzugriffe:
Metadatenansicht: