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Wozu Rechtsphilosophie? : Kritik des Hyper-Juridismus bei Christoph Möllers und Rainer Forst

Rechtsphilosophie, die ihren Namen verdient, darf es sich weder im Diesseits gelingender (gerechter) normativer Praxis noch im Jenseits guter (gerechter) Gründe bequem machen. Im Gegenteil: Rechtsphilosophie bedarf angesichts juridistischer Selbstgerechtigkeit nichts dringlicher als der Haltung radikaler Dissidenz.

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