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In Deutschland gibt es verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen unionsrechtswidrige Binnengrenzkontrollen – anders als das VG München meint

Prof. Thomas Giegerich kritisiert in diesem Saar Brief die Entscheidung des VG München, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Binnengrenzkontrollen zu verneinen (VG München, Urt. v. 31.01.2024 (M 23 K 22.3422)). Zunächst arbeitet der Autor den Sachverhalt auf. Im zweiten Schritt stellt er die Entscheidung des VG, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu verneinen, dar und bewertet diese. Zwar sei gegen die Entscheidung des VG aus der Sicht des deutschen Rechts wenig einzuwenden. Allerdings verstoße die Entscheidung gegen Unionsrecht. Zum einen sei sie mit der aktuellen Rechtsprechung zu Art. 47 GRC nicht vereinbar. Dies werde noch durch die Wertungen gemäß Art. 19 Abs. 1 UA 2 EUV verstärkt. Ferner stellt Prof. Giegerich dar, warum die Entscheidung gegen die aus dem berühmten EuGH-Urteil van Gend & Loos resultierenden Wertungen verstoße. Das VG München hätte eine Vorabentscheidung beim EuGH einholen sollen. Im dritten Schritt begründet Prof. Giegerich, warum die Binnengrenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen und nimmt daher, anders als das VG, eine Prüfung der Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage vor.

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